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VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; AsylG § 71 Abs. 5 S. 2
Vorläufiger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren - rewis.io
Abschiebung, Folgeverfahren, Eilantrag gegen Rechtsträger der Ausländerbehörde, Extreme Eilbedürftigkeit (verneint)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 14.07.2023 - W 7 E 23.951
- VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 21.04.2015 - 10 CE 15.810
Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsverbot, Asylantrag, …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Unter diesen Umständen könne der Antragsteller in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen den Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stelle, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung gem. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG bzw. auf den Ablehnungsbescheid hin nicht abgeschoben werden dürfe (m.V.a. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6;… B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.).2.1 Dem gegen den Antragsgegner gerichteten Antrag fehlt es bereits am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, weil der Antragsteller sein Rechtsschutzziel nach der Systematik der hierfür maßgeblichen asylverfahrensrechtlichen Bestimmungen vorrangig und - auch im konkreten Fall - effektiv durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) zur (vorläufigen) Sicherung seines Begehrens bzw. Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Asylverfahrens bzw. des Verfahrens bezüglich des von ihm nunmehr geltend gemachten Abschiebungsverbots erreichen kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239; B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).
Sie hat nach der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde dazu keine Befugnis (vgl. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239; B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4).
Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsträger des Bundesamtes) gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 19 CE 23.1239; B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6;… B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).
Nur wenn effektiver Rechtsschutz nicht mehr mit einem gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Eilantrag erreicht werden kann - d.h. wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bzw. jedenfalls die dann zu deren Umsetzung noch erforderliche Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass nicht vollzogen werden darf, zu spät käme - muss unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG auch eine unmittelbare Zuständigkeit der Ausländerbehörde bzw. deren Rechtsträgers für die begehrte einstweilige Regelung bejaht werden (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3;… B.v. 26.1.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2;… VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 18 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4).
Mit dem Vorbringen des Antragstellers, dass sich insoweit nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit die maßgebliche Sach- oder Rechtslage im Zielstaat der Abschiebung verändert habe, haben sich das Bundesamt im Rahmen der Entscheidung, ob Gründe für ein Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VwVfG bzw. gemäß § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG hinsichtlich der negativen Feststellung zum zielstaatsbezogenen Abschiebungsschutz vorliegen, sowie gegebenenfalls das Verwaltungsgericht im Rahmen einer Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG bzw. auf Verpflichtung des Bundesamtes zum Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG zu befassen (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 18.07.2023 - 19 CE 23.1239
Beschwerde, Abschiebung bereits vollzogen, Rechtsschutzbedürfnis für Eilantrag …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Auch die Garantie effektiven Rechtsschutzes gebiete grundsätzlich keine abweichende Beurteilung, denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers seien auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (m.V.a. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).2.1 Dem gegen den Antragsgegner gerichteten Antrag fehlt es bereits am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis, weil der Antragsteller sein Rechtsschutzziel nach der Systematik der hierfür maßgeblichen asylverfahrensrechtlichen Bestimmungen vorrangig und - auch im konkreten Fall - effektiv durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 123 VwGO) zur (vorläufigen) Sicherung seines Begehrens bzw. Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Asylverfahrens bzw. des Verfahrens bezüglich des von ihm nunmehr geltend gemachten Abschiebungsverbots erreichen kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3).
Sie hat nach der gesetzlichen Aufgabenverteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde dazu keine Befugnis (vgl. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 4).
Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsträger des Bundesamtes) gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6;… B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).
- BVerfG, 01.07.2021 - 2 BvR 627/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz wegen Verletzung …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Auch die Garantie effektiven Rechtsschutzes gebiete grundsätzlich keine abweichende Beurteilung, denn die Rechtsschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers seien auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (m.V.a. BayVGH, B.v. 18.07.2023 - 19 CE 23.1239 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).Denn die Rechtschutzmöglichkeiten des Asylfolgeantragstellers sind auch nach abgelehntem Folgeantrag nicht beeinträchtigt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen z.B. BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).
Die konkrete Rechtsanwendung ist verfassungsrechtlich erst dann nicht mehr hinnehmbar, wenn sie dazu führt, dass der Betroffene ganz unabhängig von seinem Verhalten schon aus prozessualen Gründen grundsätzlich keine gerichtliche Sachprüfung vor Vollzug der Abschiebung mehr erreichen kann (BVerfG, B.v. 1.7.2021 - 2 BvR 627/21 - juris Rn. 20).
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2019 - 7 B 11544/18
Effektiver Rechtsschutz bei Asylfolgeanträgen; Eilantrag gegenüber der …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Vorrangig sei ein Eilantrag gegen das Bundesamt mit dem Ziel, die Ausländerbehörde zu informieren, dass vorläufig keine Abschiebung durchgeführt werden dürfe (m.V.a. OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4).Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsträger des Bundesamtes) gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6;… B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.; OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).
Nur wenn effektiver Rechtsschutz nicht mehr mit einem gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Eilantrag erreicht werden kann - d.h. wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bzw. jedenfalls die dann zu deren Umsetzung noch erforderliche Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass nicht vollzogen werden darf, zu spät käme - muss unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG auch eine unmittelbare Zuständigkeit der Ausländerbehörde bzw. deren Rechtsträgers für die begehrte einstweilige Regelung bejaht werden (…vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3;… B.v. 26.1.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2;… VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 18 m.w.N.; OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4).
- BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 809/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Versagung vorläufigen …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Dem steht die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Rechtsschutzinteresse und Anordnungsgrund bei Eilanträgen auf Abschiebungsuntersagung nicht entgegen (vgl. BVerfG, B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/17 - juris).Deshalb kann das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nicht verneint werden, wenn der Antragsteller denselben Antrag nach der Ablehnung zur Wahrung seiner Rechte umgehend erneut stellen müsste (vgl. BVerfG, B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/17 - juris Rn. 15).
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Nur in zugespitzten Ausnahmefällen komme abweichend hiervon der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Ausländerbehörde bzw. deren Rechtsträger in Betracht, wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber dem Rechtsträger des Bundesamtes zu spät käme, wenn etwa gegenüber dem Ausländer eine konkrete Abschiebemaßnahme begonnen worden sei und zu diesem Zeitpunkt nicht mehr damit gerechnet werden könne, dass beim Bundesamt ein insoweit zuständiger und im Außenverhältnis handlungsbefugter Bediensteter anwesend sein werde, der eine entsprechende gerichtliche Entscheidung umsetzen könne (m.V.a. VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 18 m.w.N.).Nur wenn effektiver Rechtsschutz nicht mehr mit einem gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Eilantrag erreicht werden kann - d.h. wenn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bzw. jedenfalls die dann zu deren Umsetzung noch erforderliche Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass nicht vollzogen werden darf, zu spät käme - muss unter dem Blickwinkel des Art. 19 Abs. 4 GG auch eine unmittelbare Zuständigkeit der Ausländerbehörde bzw. deren Rechtsträgers für die begehrte einstweilige Regelung bejaht werden (…vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 3;… B.v. 26.1.2009 - 19 CE 09.130 - juris Rn. 2; VGH BW, B.v. 29.11.2018 - 12 S 2504/18 - juris Rn. 18 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 09.05.2007 - 19 CE 07.158
Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Zuständigkeit, …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Unter diesen Umständen könne der Antragsteller in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen den Rechtsträger des Bundesamtes gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stelle, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung gem. § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG bzw. auf den Ablehnungsbescheid hin nicht abgeschoben werden dürfe (…m.V.a. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6; B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.).Unter solchen Umständen kann der Asylfolgeantragsteller aber in der Weise um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchen, dass er einen gegen die Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsträger des Bundesamtes) gerichteten Antrag auf Verpflichtung des Bundesamtes stellt, gegenüber der Ausländerbehörde zu erklären, dass auf die ursprüngliche Mitteilung hin nicht abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2023 - 19 CE 23.1239;… B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810 - juris Rn. 6; B.v. 9.5.2007 - 19 CE 07.158 - juris Rn. 22 m.w.N.;… OVG RP, B.v. 14.1.2019 - 7 B 11544/18 - juris Rn. 4 m.w.N.).
- BVerfG, 10.06.2020 - 2 BvR 297/20
Ablehnung von Anträgen afghanischer Asylsuchender auf einstweiligen Rechtsschutz …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Auch ist mit der Ablehnung des vorliegenden Antrags und der Obliegenheit zur Stellung eines erneuten Eilantrags gegen den richtigen Antragsgegner keine Verschlechterung der Rechtsposition des Antragstellers verbunden (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2020 - 2 BvR 297/20 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541
Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Dem gegenüber setzte ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis den substantiierten Vortrag und gegebenenfalls die Glaubhaftmachung der vorgetragenen Tatsachen voraus, dass die Abschiebung als solche - unabhängig vom Zielstaat - zu einer konkreten und erheblichen Gefahr für Leben oder körperliche bzw. psychische Unversehrtheit des Antragstellers führen würde (vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15;… B.v. 11.04.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VGH Bayern, 11.04.2017 - 10 CE 17.349
Bedrohung durch Mitglieder des Drogenrings
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 19 CE 23.1290
Dem gegenüber setzte ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis den substantiierten Vortrag und gegebenenfalls die Glaubhaftmachung der vorgetragenen Tatsachen voraus, dass die Abschiebung als solche - unabhängig vom Zielstaat - zu einer konkreten und erheblichen Gefahr für Leben oder körperliche bzw. psychische Unversehrtheit des Antragstellers führen würde (…vgl. BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15; B.v. 11.04.2017 - 10 CE 17.349 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VGH Bayern, 15.04.2019 - 10 CE 19.650
Beschwerde gegen ursprünglichen Eilrechtsbeschluss nach Abänderungsverfahren
- VGH Bayern, 27.01.2023 - 8 CS 22.2500
Erfolgloser Antrag auf Aufhebung bzw. Änderung der ursprünglichen Entscheidung …
- VGH Bayern, 26.04.2023 - 10 AS 23.467
Erfolgloser Abänderungsantrag auf Ausstellung von Duldungsbescheinigungen
- VGH Bayern, 26.01.2009 - 19 CE 09.130
Richtiger Antragsgegner bei Erlass einer einstweiligen Anordnung im …
- VG Ansbach, 15.04.2024 - AN 1 S 24.30737
Eilrechtsschutz gegen Ablehnung eines Asylfolgeantrags als unzulässig bei …
Daher war bis zum Inkrafttreten des Rückführungsverbesserungsgesetzes am 27. Februar 2024 (vgl. Art. 11 des Rückführungsverbesserungsgesetzes) davon auszugehen, dass effektiver Eilrechtsschutz, der den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG gerecht wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.11.2017 - 2 BvR 809/14 - juris Rn.13), in den Fällen, in denen das Bundesamt einen Folgeantrag als unzulässig abgelehnt hat und zugleich nach § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylG keine neue Abschiebungsandrohung erlassen hat, die Gegenstand eines Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO sein könnte, durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu erreichen war (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 3.8.2023 - 19 CE 23.1290 - juris Rn. 8;… HessVGH, B.v. 13.9.2018 - 3 B 1712/18.A - juris Rn. 3 ff.;… VG Ansbach, B.v. 26.10.2021 - AN 16 E 21.30759, AN 16 E 21.30760, AN 16 S 21.30761 - juris Rn. 30;… VG Aachen, B.v. 29.6.2021 - 10 L 179/22.A - juris Rn. 2; vom 31.7.2016, BGBl I S. 1939;… VG Augsburg, B.v. 9.3.2021 - Au 9 E 21.30186 - juris Rn. 24 ff.;… VG München, B.v. 26.3.2020 - M 15 S 20.30773 - juris Rn. 12 ff. jeweils m.w.N.;… ebenso Dickten in BeckOK, AuslR, § 71 AsylG, Rn. 33 ff.;… Haderlein in Heusch/Haderlein/Fleuß/Barden, Asylrecht in der Praxis, 2. Aufl. 2021, Rn. 618). - VG Köln, 23.02.2024 - 12 L 32/24 Dass mit einem gegen das Bundesamt gerichteten Antrag gemäß § 123 Abs. 1 VwGO kein effektiver (insbesondere rechtzeitiger) Rechtsschutz erreichbar und deshalb in Ansehung des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ausnahmsweise ein gegen die Ausländerbehörde gerichteter Antrag gemäß § 123 Abs. 1 VwGO statthaft und im Übrigen zulässig wäre, vgl. dazu: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. August 2023 - 19 CE 23.1290 -, juris Rn. 9, hat die Antragstellerin nicht vorgetragen, geschweige denn gemäß § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 Zivilprozessordnung glaubhaft gemacht.